Sterbehilfe (Euthanasie) aus spiritueller-spiritistischer Sicht – TEIL I

Einleitung zu Sterbehilfe (Euthanasie)

Begriff und rechtliche Aspekte heute

Umfrage zur Sterbehilfe in Deutschland

Was macht das mit unserer Gesellschaft?

Wie sieht die spiritistische Lehre die Sterbehilfe bzw. die Euthanasie?

Wie sehen wir also konkret die jeweiligen Unterkategorien der Sterbehilfe?

Es gibt gute Möglichkeiten für ein friedliches und würdevolles Sterben!

Was bieten wir als spiritistische Vereine konkret an?

Aussagen von Betroffenen in Bezug auf Sterbehilfe (Euthanasie) und unsere Fragen zur Reflexion dazu.

Zusammenfassung zum Thema Sterbehilfe (Euthanasie)


Einleitung zu Sterbehilfe (Euthanasie)

Dieser Artikel über Sterbehilfe (Euthanasie) verfassen wir als Laien und Nicht-Mediziner. Wir können höchstens aus unserer persönlichen Erfahrung und Gesprächen mit Betroffenen berichten. Der Artikel hat somit nicht den Anspruch, medizinisch oder psychologisch fundierte Hintergründe zu dem Thema zu geben.

Jedes Argument von betroffenen kranken Menschen, die sich Sterbehilfe wünschen, ist sehr berechtigt.  Es steht uns nicht zu, ihre Entscheidungen in Frage zu stellen. Wir respektieren das, nehmen das sehr ernst und gefühlvoll an.

Unser Ziel ist es, eine spirituelle und spiritistische Betrachtung über Sterbehilfe zu geben sowie zur weiteren Reflexion bei den Betroffenen über das Thema anzuregen.

Vor allem wollen wir bei einem so essentiellen und persönlichen Thema aus spiritueller Sicht informieren, alternative Wege zeigen und auch Beistand jeder Art für Betroffene aber auch für Helfer anbieten.


Begriff und rechtliche Aspekte heute

Unter allen Maßnahmen zur Erleichterung des Sterbeprozesses zählen

  • die Sterbebegleitung durch palliativmedizinische Versorgung sowie durch seelsorgerliche (spirituelle) Betreuung des Patienten und
  • die Sterbehilfe. Es gibt dabei 4 Unterkategorien: aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, Beihilfe zum Suizid (assistierte Suizid)

Aktive Sterbehilfe übt aus, wer eine Person auf deren Wunsch aktiv tötet (Euthanasie). Das kann zum Beispiel durch eine Überdosis Schmerzmittel geschehen. Der Betroffene (Sterbewillige) äußert den Willen nach aktiver Sterbehilfe ausdrücklich und bei klarem Verstand.

  • Rechtliche Lage: Aktive Sterbehilfe ist bislang in Deutschland strikt verboten. Sie kann als „Tötung auf Verlangen” mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (§216 StGB). Tötung auf Verlangen heißt, jemanden zu töten, wenn er das ausdrücklich verlangt (z.B. durch Todesspritze, Infusion).

Passive Sterbehilfe leistet beispielsweise ein Arzt, der lebenserhaltende Maßnahmen auf Wunsch des Patienten abbricht oder bewusst unterlässt. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die künstliche Beatmung oder Ernährung.“

  • Rechtliche Lage:Sterben zulassen, früher auch passive Sterbehilfe genannt, ist seit den 80er Jahren rechtlich erlaubt. Jeder Mensch hat das Recht, jede medizinische Behandlung am Lebensende zu verweigern, einschließlich künstlicher Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Dies kann auch im Voraus durch eine Patientenverfügung erfolgen. Bei bis zu 60 Prozent aller Todesfälle wird – neuesten Daten zufolge – das Sterben bewusst zugelassen.“

Indirekte Sterbehilfe: „Verabreicht ein Arzt Medikamente, die sich für den Patienten zwar schmerzlindernd auswirken, aber dessen Lebensdauer verringern können, betrifft das die indirekte Sterbehilfe (z.B.: Morphin zur notwendigen Schmerztherapie). Der Tod ist hierbei ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung dieser Medikamente. Sie wird von dem Behandelnden billigend in Kauf genommen.“

  • Rechtliche Lage:  Erlaubt mit einer Patientenverfügung bzw. mit der Einwilligung des Patienten.

Beihilfe zum Suizid (assistierte Suizid) leistet, wer tödliche Medikamente für den Sterbewilligen erwirbt oder bereitstellt – jemanden also beim Suizid unterstützt. Die Person, die sterben möchte, nimmt jedoch das tödliche Mittel selbst ein.

  • Rechtliche Lage:  Der assistierte Suizid ist die (ärztliche) Hilfe zur Selbsttötung für Schwerstkranke.  Das ist jetzt seit 26. Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht wieder erlaubt. Also kommerzielle (geschäftsmäßige, wiederholende) Sterbehilfe, also die ärztliche Suizidhilfe, ist jetzt erlaubt.
    Begründung zusammengefasst: Das ursprüngliche Verbot (§ 217 StGB) steht im Gegensatz zum Grundgesetz. Die Würde des Menschen ist unantastbar, auch bei der persönlichen Entscheidung, was für mich „in Würde sterben“ bedeutet. Selbstbestimmend sterben bedeutet auch die Wahlfreiheit zu haben, wann und wie ich sterbe.

Anhand dieses neuen Beschlusses des Verfassungsgerichts ist hier die Regierung gefordert, diese Prozesse zu regeln, Beratungsangebote anzubieten und Auflagen hierfür zu formulieren. Genauso wichtig ist der Ausbau von Palliativmedizin. 

Ein sehr guter Überblick gibt es unter: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

Soweit die juristische Begründung.


Umfrage zur Sterbehilfe (Euthanasie) in Deutschland

Die breite Mehrheit der Deutschen ist für die Legalität unterschiedlicher Formen der Sterbehilfe und bestätigt somit die grundsätzliche Offenheit gegenüber der Straffreiheit.

Was macht Sterbehilfe (Euthanasie) mit unserer Gesellschaft?

Wie könnte sich Deutschland in dem Bereich weiter entwickeln? Wie weit soll die deutsche Gesellschaft gehen?

Und wo sind die Grenzen und die gesetzlichen Rahmen dafür? Wo bleiben auch die ethischen Fragen?

Es wird hoffentlich in Deutschland nicht soweit kommen. Wir vertrauen auf die deutsche Regierung. Hier sind die Regierenden gefragt, einen gesunden mitfühlenden, liebevollen Mittelweg zu finden. Denn es gilt, alle diese Themen rund um das Sterben gerecht zu regeln. Das Recht des Menschen auf selbstbestimmenden Tod, die Aufklärung und Beratung bei infausten (negativen) Diagnosen, gute medizinische Therapien, Ausbau von Palliativmedizin, genauso wie die Förderung von Palliativ Care und nicht zuletzt Spiritual Care gehören dazu.   


Zur Fortführung siehe

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